Zeitpunkt der Antragstellung

Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung soll möglichst sofort nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Damit die Leistungen bereits ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden können, ist der Antrag aber spätestens binnen eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, werden die Versicherungsleistungen erst vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.



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Das Besondere Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, kommen wir für eine Einschätzung Vorort und leisten auf unser Risiko bis zur Begutachtung nach der von uns eingeschätzten Pflegestufe. Ihnen entstehen deshalb keine Kosten. Wir bekommen unser Geld rückwirkend von der Pflegekasse.

Näheres erklärt Ihnen gerne Herr Emons kostenlos unter:
0800 276 1797