Leistungen aus Pflegeversicherung erfolgen nur auf Antrag. Die Form der Antragstellung unterliegt keinen Vorgaben. Verändert sich die
Pflegebedürftigkeit, z.B. durch eine Verschlimmerung, ist ein erneuter Antrag auf Änderung der Leistungen aus der Pflegeversicherung erforderlich.
Gleiches gilt auch für jede Gewährung anderer Leistungen oder Hilfsmittel.