Qualitätssicherung bedeutet für uns:
• Bezugspflege
• QM - Zirkel
• Pflegevisiten / Überprüfung der Pflegeplanung
• Externe Überprüfung
• Regelmäßiges Fort– und Weiterbildungen
• Qualifiziertes Pflegepersonal
• Mitspracherecht der Mitarbeiter
• Austausch mit anderen Pflegediensten
• Regelmäßige Dienstbesprechungen
• QM - Beauftragter / in
• Team und Fallbesprechung
• Kooperation mit anderen Diensten
In § 80 ff des Pflegeversicherungsgesetzt ist gesetzlich geregelt, dass die zugelassenen Pflegedienste verpflichtet sind, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Wir sind ständig bestrebt unser erreichtes Qualitätsniveau zu sichern und zu verbessern. Deshalb werden Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung durchgeführt.