Pflegestufe III ( schwerst Pflegebedürftig ):

Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt 5 Stunden betragen, wobei hiervon mehr als 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen Gemäß § 36 Abs. 4 SGB XI können die Pflegekassen in besonders gelagerten Einzelfällen, zur Vermeidung von Härtefällen, wenn regelmäßig, mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss, zusätzliche Pflegesachleistungen ( bis insgesamt 1.688,00,- € ) gewähren.



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Das Besondere Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, kommen wir für eine Einschätzung Vorort und leisten auf unser Risiko bis zur Begutachtung nach der von uns eingeschätzten Pflegestufe. Ihnen entstehen deshalb keine Kosten. Wir bekommen unser Geld rückwirkend von der Pflegekasse.

Näheres erklärt Ihnen gerne Herr Emons kostenlos unter:
0800 276 1797