Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss wöchentlich
im Tagesdurchschnitt 90 Minuten betragen, wobei hiervon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.