Sie haben Anspruch auf Geldleistungen:
Pflegestufe I | 205,00€ |
---|---|
Pflegestufe II | 410,00€ |
Pflegestufe III | 665,00€ |
Hinweis:
Empfänger von Geldleistung sind verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich
einen Pflegeeinsatz einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Für diesen Einsatz können Sie uns gerne ansprechen.
Oder Sie nehmen einen Pflegedienst in Anspruch und erhalten Sachleistungen:
in der Pflegestufe I | Pflegeleistungen bis max. € 384,00 |
---|---|
in der Pflegestufe II | Pflegeleistungen bis max. € 921,00 |
in der Pflegestufe III   | Pflegeleistungen bis max. € 1432,00 |
in der Pflegestufe III (Härtefall) | Pflegeleistungen bis max. € 1688,00 |
Kombinationsleistungen:
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der Pflege selbst zu übernehmen und zusätzlich einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Sachleistung des Pflegedienstes wird prozentual gewertet und der nicht verbrauchte Anteil dem Pflegebedürftigen als Geldleistung gezahlt. Kosten, die das Budget der Pflegekasse überschreiten sind vom Versicherten oder ggf. vom Sozialamt zu tragen.
Zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach dem
Pflegeleistungs Ergänzungsgesetz (PflEG) 460,00€ im Kalenderjahr.