Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung können formlos ( auch telefonisch ) gestellt werden. Antragsformulare müssen nicht
verwendet werden, sind aber hilfreich. Daher verschickt die Pflegekasse bzw. der Träger der privaten Pflegepflichtversicherung nach Eingang der ersten
( formlosen ) Meldung in vielen fällen ein Antragsformular. Der Antrag gilt aber bereits mit Kenntnisnahme der ersten ggf. telefonischen - Meldung als gestellt.
Der Antragsteller muss sich noch nicht auf bestimmte Pflegeleistungen festlegen. Es reicht zunächst aus, wenn aus seiner Erklärung hervorgeht, dass überhaupt
Pflegeleistungen erforderlich sind. Wenn über seinen Antrag dem Grunde nach entschieden wurde, kann der Versicherte mitteilen, welche Leistungen beansprucht werden.