Antrag stellen

Antragsberechtigt in der privaten Pflegeversicherung ist der Versicherungsnehmer bzw. sein Bevollmächtigter, in der sozialen Pflegeversicherung der versicherte Pflegebedürftige ( sofern er das 15. Lebensjahr vollendet hat, ansonsten sein gesetzlicher Vertreter ), bzw. ein von diesen Personen Bevollmächtigter.



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Das Besondere Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, kommen wir für eine Einschätzung Vorort und leisten auf unser Risiko bis zur Begutachtung nach der von uns eingeschätzten Pflegestufe. Ihnen entstehen deshalb keine Kosten. Wir bekommen unser Geld rückwirkend von der Pflegekasse.

Näheres erklärt Ihnen gerne Herr Emons kostenlos unter:
0800 276 1797